Prävention vor sexualisierter Gewalt
Präventionsschulung Basis – Für Mitarbeitende OHNE Kontakt zu Kindern und Jugendlichen
Präventionsschulung Basis Plus – Für Mitarbeitende MIT Kontakt zu Kindern und Jugendlichen (nach der Präventionsordnung des Erzbistum Köln)
Inhalte der Fortbildungen
Alle Beschäftigten im kirchlichen Dienst, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, werden zu Fragen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt geschult.
Prävention gegen sexualisierte Gewalt erfordert Grundkenntnisse und weiterführendes Kompetenzen insbesondere zu Fragen von
- angemessener Nähe und Distanz,
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
- eigener emotionaler und sozialer Kompetenz,
- Psychodynamiken Betroffener,
- Strategien von Tätern,
- (digitalen) Medien als Schutz- und Gefahrenraum / Medienkompetenz,
- Dynamiken in Institutionen mit asymmetrischen Machtbeziehungen sowie begünstigenden institutionellen Strukturen,
- Straftatbeständen und kriminologischen Ansätzen sowie weiteren einschlägigen rechtlichen Bestimmungen,
- notwendigen und angemessenen Hilfen für Betroffene, ihr Umfeld und die betroffenen Institutionen,
- sexualisierter Gewalt von Kindern, Jugendlichen (Peer Gewalt) und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen an anderen Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen,
- Schnittstellenthemen wie z. B. Sexualpädagogik oder sexuelle Bildung sowie geschlechter- und kultursensible Bildung,
- regionalen fachlichen Vernetzungsmöglichkeiten mit dem Ziel eigener Vernetzung.
Für wen?
Diese Schulung ist sowohl für interne als auch externe Mitarbeitende, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
Der Umfang der Präventionsschulung unterscheidet sich nach der jeweiligen Zielgruppe:
Präventionsschulung Basis: Mitarbeitende, die keinen oder nur sporadisch Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben (z.B. Verwaltungskräfte, Hauswirtschaftliches Personal, Mitarbeitende in der Buchhaltung).
Präventionsschulung Basis Plus: Mitarbeitende mit regelmäßigem oder intensivem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen (z.B. Pädagogische Mitarbeitende, Freiwilligendienstleistende).
Was ist das Ziel?
Ziel dieser Präventionsmaßnahmen ist, dass die Achtung der Rechte der uns anvertrauten Personen und die Vorbeugung von (sexualisierter) Gewalt selbstverständlicher Bestandteil des alltäglichen Handelns ist.
Dies geschieht über zwei Aspekte:
- Wertschätzender und respektvoller Umgang mit den anvertrauten Menschen sowie die Achtung ihrer Rechte.
- Mutiges Hinsehen und konsequentes Handeln in Fällen, in denen das Wohl der anvertrauten Person in Gefahr ist.