Inklusionsbegleitung

Kinder mit körperlichen, geistigen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigungen benötigen besondere Hilfestellungen, um den Schulalltag in Regelschulen zu meistern. Unsere Inklusionsbegleiter (m/w/d) tragen auf pädagogischer und pflegerischer Ebene dazu bei, dass die Inklusion dieser Schüler*innen gelingt.
Zu den Schulen

Was und für wen?

Seit dem Jahr 2009 steht es Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen frei, Regelschulen zu besuchen. Inklusionsbegleitungen geben Kindern mit geistigen, körperlichen oder seelisch-emotionalen Einschränkungen eine individuelle Unterstützung in der Offenen Ganztagsschule am Vor- und am Nachmittag.
Das umfasst z.B.pflegerische Tätigkeiten, die Strukturierung von Aufgaben oder Unterstützung in Konflikten.

Was ist das Ziel?

Das Ziel von Inklusionsbegleitung ist es Schüler*innen eine Teilhabe am Regelschul-Unterricht und am Offenen Ganztag zu ermöglichen und bei der Eingliederung in das Klassen- und Schulleben zu helfen. Dabei sollen die betroffenen Kinder die größtmögliche Selbstständigkeit erlernen und zu eigenständigem Handeln befähigt werden.

Warum Kolping?

Wir sind der festen Überzeugung, dass alle Menschen eine gleichberechtigte Chance auf Bildung verdient haben. Folglich schauen wir nicht auf Defizite, sondern auf das, was Kinder und junge Menschen mitbringen. Unser Leitsatz „Bildung braucht Zukunft – Zukunft braucht Bildung“ wird von uns jeden Tag aufs Neue gelebt – geprägt von unserem christlichen Menschenbild und dem Bewusstsein über die große Verantwortung für jedes einzelne Kind in unserer Obhut.

Inhalte des Angebots

Mögliche Aufgaben der Begleiterin können sein:

  • Pflegerische Tätigkeiten (Unterstützung im körperlichen und motorischen Bereich sowie Unterstützung bei der Mobilität)
  • Unterstützung im emotionalen und sozialen Bereich insbesondere zur besseren Eingliederung in die Klassengemeinschaft,
  • Unterstützung bei der Kommunikation,
  • Unterstützung beim Unterrichtsalltag nach Absprache mit der Lehrkraft
  • Im Einzelfall sind individuell auf das Kind abgestimmte Aufgaben für die Inklusionsbegleitung zu konkretisieren.

Auf einen Blick

Start

Das Angebot ist fortlaufend verfügbar

Anmeldung

Da es sich um einen individuellen Rechtsanspruch des Schülers/der Schülerin handelt, stellen die Erziehungsberechtigten den Antrag beim zuständigen Leistungsträger. Zur Bedarfsermittlung werden in der Regel Gutachten der Schule, der Schulbehörde und eventuell auch beteiligter Therapeutinnen und Therapeuten herangezogen.

Dauer

Inklusionsbegleitung wird häufig für ein Schuljahr, teilweise aber auch für einen kürzeren Zeitraum bewilligt.

Kosten

Für die Kinder und ihre Eltern ist dieses Angebot kostenlos

Kontakt

Schulen mit Inklusionsbegleitung

Ihr Ansprechpartner

Katja Koblowsky
Fachbereichsleitung Inklusionsbegleitung

Cornelia Bahr
Fachbereichsleitung Inklusionsbegleitung