Schulbegleitung mit Herz und Haltung
„Manchmal braucht ein Kind keinen neuen Weg, sondern jemanden, der ihn ein Stück mitgeht.“
In diesem Sinne verstehen wir Inklusionsbegleitung bei Kolping: gemeinschaftlich, verantwortungsvoll und nah am Menschen. Wir unterstützen Eltern, Schulen und Ämter dabei, schnell eine passende Schulbegleitung zu finden – zuverlässig, persönlich und mit Erfahrung.
Unsere Leistungen
Wir bieten passgenaue Begleitangebote für Kinder und Jugendliche, sowohl in der individuellen Begleitung als auch im Poolmodell.
Je nach Bedarf unterstützen wir ein Kind gezielt oder mehrere Kinder gemeinsam innerhalb einer Schule oder Einrichtung.
So entstehen verlässliche Strukturen, die Teilhabe ermöglichen und den Schulalltag entlasten.

Unser Begleitangebot
Inklusionsbegleitung kann unterschiedlich organisiert sein – abhängig vom Förder- und Unterstützungsbedarf des Kindes sowie von den schulischen Rahmenbedingungen. Gemeinsam mit Schule, Eltern und dem zuständigen Amt stimmen wir die passende Form der Begleitung ab.
1. Individuelle Inklusionsbegleitung (1:1)
Bei der individuellen Inklusionsbegleitung wird ein Kind im Schulalltag durch eine feste Begleitperson unterstützt. Die Begleitung ist während der Schulzeit an der Seite des Kindes und hilft genau dort, wo im Alltag Unterstützung benötigt wird.
Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach dem individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf des Kindes und können unter anderem umfassen:
– Orientierung beim Ankommen und im Tagesablauf
– Unterstützung beim Bearbeiten von Aufgaben
– Begleitung in Pausen, bei Wechseln und besonderen Situationen
– Unterstützung im sozialen Miteinander
– Halt und Struktur in herausfordernden Momenten
Ziel ist es, dem Kind Sicherheit zu geben, den Schulalltag zu erleichtern und schrittweise mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen.
2. Inklusionsbegleitung im IBiS-Poolmodell
IBiS steht für Inklusive Bildung an Schulen. Auch im IBiS-Poolmodell ist die Inklusionsbegleitung grundsätzlich auf einzelne Kinder bezogen. Der Unterschied zur individuellen 1:1-Begleitung liegt in der flexibleren Organisation innerhalb eines festen Teams an der Schule.
Mehrere Inklusionsbegleitungen arbeiten gemeinsam an einer Schule und unterstützen – orientiert am bewilligten Bedarf – einzelne Kinder situativ und bedarfsgerecht. So kann die Begleitung im Schulalltag flexibler eingesetzt und bei wechselnden Anforderungen angepasst werden.
Die Unterstützung erfolgt dort, wo sie im schulischen Alltag benötigt wird im Unterricht, in Pausen, bei Übergängen oder in sozialen Situationen.
Ein zentrales Element des IBiS-Poolmodells ist eine feste Teamleitung vor Ort. Sie koordiniert die Einsätze, ist Ansprechperson für Schule, Eltern und Träger und sorgt für eine fachlich abgestimmte und verlässliche Begleitung.
Qualität und Zusammenarbeit
Sowohl in der individuellen Inklusionsbegleitung als auch im IBiS-Poolmodell gehören regelmäßige Fachberatungen, Fallbesprechungen und Fortbildungen der Mitarbeitenden verbindlich zu einer qualitativ hochwertigen Inklusionsbegleitung. Ein enger Austausch mit Schule, Eltern und beteiligten Ämtern stellt sicher, dass die Unterstützung passgenau, transparent und verlässlich umgesetzt wird.

Überblick für Eltern
auf dieser Seite finden Sie eine kurze Übersicht der Schritte vor Beginn einer Inklusionsbegleitung. Gleichzeitig möchten wir Ihnen zeigen, wie wir Sie in diesem Prozess begleiten und unterstützen.
Uns ist wichtig, dass Sie sich gut informiert und nicht allein gelassen fühlen. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
1. Fachliche Einschätzung einholen
Zunächst ist eine ärztliche oder therapeutische Einschätzung erforderlich, z. B. durch einen Kinder- und Jugendpsychiater, Facharzt oder Psychotherapeuten. Diese bestätigt den individuellen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes im schulischen Kontext.
(§ 35a SGB VIII / §§ 90 ff. SGB IX / §§ 112 ff. SGB IX)
2. Schule einbeziehen
Die Schule erstellt eine pädagogische Einschätzung zum Förder- und Unterstützungsbedarf und bestätigt die Notwendigkeit einer Unterstützung im Schulalltag.
3. Antrag beim zuständigen Amt stellen
Auf Grundlage der vorliegenden Einschätzungen stellen Sie einen formlosen Antrag auf Inklusionsbegleitung:
– beim Jugendamt bei seelischen Beeinträchtigungen (§ 35a SGB VIII)
– beim Sozialamt bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen (Eingliederungshilfe nach SGB IX)
4. Erforderliche Unterlagen einreichen
Dem Antrag sind in der Regel beizufügen:
– ärztliche oder therapeutische Diagnose
– pädagogische Stellungnahme der Schule
– Stundenplan sowie ggf. weitere Unterlagen (z. B. Schwerbehindertenausweis)
5. Prüfung und Entscheidung
Das zuständige Amt prüft den Antrag und entscheidet – in Abstimmung mit der Schule – über Art, Umfang und Dauer der Inklusionsbegleitung. Erst nach Vorliegen der Bewilligung kann die Maßnahme beginnen.
Nach der Bewilligung können Sie sich mit einer Anfrage an uns wenden. In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit, um gemeinsam zu klären, was Ihr Kind im Schulalltag wirklich braucht. Ihre Erfahrungen als Eltern sind dabei eine wichtige Grundlage.
Wir stimmen uns eng mit der Schule ab und sorgen für eine gute Vorbereitung der Inklusionsbegleitung. Vor Beginn der Maßnahme findet ein gemeinsamer Runder Tisch mit Eltern, Schule und Träger statt, um Aufgaben, Abläufe und Erwartungen zu klären.
Auch während der Inklusionsbegleitung bleiben wir im Austausch. Regelmäßige Gespräche mit Eltern, Schule und Träger stellen sicher, dass die Unterstützung passend bleibt und bei Bedarf angepasst werden kann.

Überblick für Schulen
Eine gelingende Inklusionshilfe lebt von vertrauensvoller Zusammenarbeit, Verlässlichkeit und klaren Absprachen zwischen Schule und Träger. Deshalb verstehen wir Inklusion als gemeinsamen Prozess, der lange vor dem eigentlichen Einsatz im Unterricht beginnt.
Ausgangspunkt ist stets das konkrete Anfragen- und Bedarfsprofil der Schule. Auf dieser Grundlage suchen wir gezielt Mitarbeitende, die nicht nur fachlich geeignet sind, sondern sich auch persönlich und pädagogisch in den schulischen Kontext einfügen. Neben Qualifikation spielen Haltung, Beziehungsfähigkeit und die Passung zum System Schule eine zentrale Rolle.
Ein wesentlicher Baustein ist die Hospitation im schulischen Alltag. Sie ermöglicht Schule, Kind und Fachkraft ein erstes gemeinsames Erleben und bietet Raum zu prüfen, ob Arbeitsweise, Tempo und Beziehung stimmig sind. Die Hospitation wird fachlich begleitet und gemeinsam reflektiert, sodass Rückmeldungen der Schule aktiv in die Entscheidung einfließen.
Erst bei einer positiven gemeinsamen Einschätzung findet das Kennenlerngespräch statt. Dieses Gespräch verstehen wir als verbindlichen Abstimmungsraum zwischen Schule, Träger und Fachkraft. Erwartungen, Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorische Rahmenbedingungen werden transparent besprochen und klar vereinbart. So entsteht von Beginn an Sicherheit, Orientierung und eine tragfähige Zusammenarbeit.
Auch im weiteren Verlauf legen wir großen Wert auf einen kontinuierlichen Austausch. Regelmäßige Verlaufsgespräche zwischen Schule, Eltern und Träger dienen der gemeinsamen Reflexion, der frühzeitigen Klärung von Bedarfen und der Anpassung der Unterstützung. Auf diese Weise sichern wir Qualität, Transparenz und eine Inklusionsbegleitung, die sich am Kind orientiert und langfristig gelingend bleibt.

Überblick für Jugend- und Sozialamt
Eine verlässliche Zusammenarbeit ist für uns zentraler Bestandteil gelingender Inklusionsbegleitung. Ämter können sich bei einer Zusammenarbeit mit uns auf klare Abläufe, verbindliche Absprachen und einen kontinuierlichen fachlichen Austausch verlassen.
Fallanfragen greifen wir zeitnah auf und suchen passgenau nach einer geeigneten Inklusionsbegleitung auf Grundlage des bewilligten Bedarfs. Dabei achten wir auf fachliche Eignung, persönliche Passung und die Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule. Über den Start und den Verlauf der Maßnahme halten wir alle Beteiligten zuverlässig informiert.
Wir beteiligen uns aktiv an Hilfeplangesprächen und bereiten diese durch strukturierte Sachstandsberichte vor. Der Entwicklungsstand des Kindes, der Verlauf der Maßnahme sowie die vereinbarten Ziele der Inklusionsbegleitung werden nachvollziehbar dargestellt und fortlaufend überprüft.
Im laufenden Prozess stehen wir für Rückfragen, Abstimmungen und Klärungen jederzeit zur Verfügung – bei Bedarf auch kurzfristig, telefonisch oder per E-Mail. Ziel ist eine transparente, lösungsorientierte Zusammenarbeit, bei der Anpassungen frühzeitig besprochen werden können.
Inklusionsbegleitung verstehen wir als gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten. Wenn Schule, Eltern, Amt und Träger verlässlich zusammenarbeiten, entsteht eine Unterstützung, die tragfähig ist und dem Kind nachhaltig zugutekommt.
Schulen mit Inklusionsbegleitung
Ihr Ansprechpersonen


Katja Koblowsky
Fachbereichsleitung Inklusionsbegleitung