Institutionelles Schutzkonzept | Kinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutz ist natürlich auch für uns ein wichtiges Thema. Deshalb wurde für das Kolping-Bildungswerk DV Köln e.V. in einem breit angelegten Prozess ein Institutionelles Schutzkonzept entwickelt. [PDF]
Ziel und Auftrag dieses Schutzkonzeptes ist die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und besonders schutzbedürftiger Menschen sowie deren Schutz vor Gewalt. Es umfasst konkrete Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Menschen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung.
Neben der Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags ist es unser Anliegen, dass sich Kinder, Jugendliche und besonders schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene in allen Bereichen und Einrichtungen sicher und wohl fühlen können. Wir wollen Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Beziehungsfähigkeit entwickeln können.
Viele der in unseren Geschäftsbereichen tätigen Mitarbeitenden betreuen täglich Menschen aller Alters-gruppen und arbeiten intensiv mit ihnen zusammen. Sie tragen eine große Verantwortung für deren körperliches, geistiges und seelisches Wohl und wir sorgen dafür, dass junge, erwachsene und alte Menschen sichere Lebensräume vorfinden.
Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens schaffen und die Prävention gegen jede Form von Gewalt zu einem festen Bestandteil unserer Arbeit machen.
Für das Kolping-Bildungswerk DV Köln e.V. wurde in unterschiedlichen Arbeitssituationen und auf Grundlage des gesetzlich verankerten Schutzauftrages dieses Institutionelle Schutzkonzeptentwickelt. Gesetzliche Grundlage ist der §8a/b SGB VIII bzw. §4 KKG sowie §1666 BGB. Zudem sieht die Präventionsordnung ebenfalls die Erstellung eines Schutzkonzeptes vor. Darüber hinaus ergibt sich ein Auftrag aus dem Landeskinderschutzgesetz NRW. Dieser verpflichtet das Kolping Bildungswerk DV Köln e.V. in der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zudem auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten hinzuwirken.
An der Erarbeitung waren unter der Leitung des Vorsitzenden Herrn Ansgar Schuldenzucker und seines Stellvertreters Herrn Peter Jansen folgende Personen beteiligt: Frau Barbara Heikamp (GB Erwachsenbildung), Frau Regina Bieger (Geschäftsbereich Arbeitsmarktdienstleistung), Frau Stephanie Stangier stellvertretend für Frau Beate Steinle (Geschäftsbereich Kinder und Bildung) und Frau Bernadette Streit (Präventionsfachkraft).
Unsere Präventionsfachkraft Bernadette Benke berät und unterstützt das Kolping-Bildungswerk DV Köln e.V. bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen gemäß Präventionsordnung. Im Verdachtsfall übernimmt sie die Lotsenfunktion, d.h. sie kennt die Verfahrenswege und kann Beratungsstellen benennen, um betroffene Personen zeitnah professionelle Hilfe zukommen zu lassen.
Unter Wahrung der Diskretion können Sie sich vertrauensvoll an sie wenden.